Als Gast ist im Rahmen der Spiel- und Platzordnung (Art.9) spielberechtigt:
a) Wer vom Vorstand auf die Warteliste des TCT aufgenommen worden ist;
b) Auswärtige Feriengäste;
c) Aktiv-Mitglieder von Swiss Tennisclubs, auch wenn sie Passiv-Mitglieder des TCT sind, in Begleitung von Aktiv-Mitgliedern des TCT;
d) Nichtmitglieder während des Tennisunterrichts.
Gäste dürfen auf den Plätzen des TCT nur zu spielen beginnen, wenn noch mindestens 1 Platz frei bleibt. Tennisspieler aus dem Kanton Bern, die nicht Aktiv-Mitglieder eines Swiss Tennisclubs sind, sind höchstens drei Mal jährlich spielberechtigt. Gäste sind vor Spielbeginn in das im Clubhaus aufliegende Gästebuch einzutragen und haben die Platzgebühr zu bezahlen.
Die Platzgebühr beträgt Fr. 10.--, pro Gast und Spielzeit (Art. 4) jedoch max. Fr. 20.– / Platz. Die Gäste, die gegen die SPO verstossen, können vom Vorstand mit einem Spielverbot belegt werden. Gäste dürfen nur gemäss Rangeur abgelöst werden. Jedes Clubmitglied ist dem Vorstand gegenüber persönlich verantwortlich, dass die den Gästen auferlegten Bestimmungen eingehalten werden.
Spiel- und Platzordnung des Tennisclub Thun |
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